Wir erheben auf Verpackungen die einem Mehrwegsystem unterliegen, wie beispielsweise bestimmte Joghurtgläser und Getränkeflaschen, ein Mehrwegpfand (Mehrwegverpackungen). Auf Einweggetränkeverpackungen, die dem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen, erheben wir ein Einwegpfand in der gesetzlichen Höhe (Einwegpfandverpackungen). Von uns gelieferte Pfandverpackungen kannst du uns bei jeder Folge-Lieferung zurückgeben. Die Pfandbeträge für zurückgegebene Mehrwegverpackungen bzw. Einwegpfandverpackungen schreiben wir dir in der Rechnung der Folgelieferung, bei der die Rückgabe erfolgt ist, wieder gut.